Heilpraktiker/ Heilpraktikerin - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ bzw. „Heilpraktikerin“ zu führen. 

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Öffentliche Ordnung Gewerbebehörde

Adresse
07903 Schleiz

Adresse
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon
03663 488-534
Telefon
03663 488-536
Telefon
03663 488-537
Telefon
03663 488-522
Fax
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Fax
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Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
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