Heilpraktiker/ Heilpraktikerin - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ bzw. „Heilpraktikerin“ zu führen. 

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Hildburghausen - Ordnungsamt

Adresse
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Telefon
03685 445-318
Fax
03685 445-501
Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr

Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.