Für die gewerbs- oder berufsmäßige Herstellung von Arzneimitteln benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in Schutzrechtsverfahren können Sie Beschwerde einlegen.
Von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt wird monatlich eine kostenlose Erfinderberatung angeboten. Hier besteht für Mitgliedsunternehmen und freie Erfinder die...
Kennzeichen, die dazu dienen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt...
Wenn die Schutzdauer Ihrer Marke endet, können Sie den Schutz verlängern.