Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Für den großen Überblick: Unternehmen melden je nach Branche Zahlen, Daten und Fakten für Statistiken, die dann auch oft für alle nutzbar sind. In vielen Fällen geht das auch online. Hier finden Sie eine Übersicht über statistische und andere Meldungen sowie über die zuständigen Behörden.

Leistungen:

Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft

Sie müssen länger als drei Monate ins Krankenhaus und haben keine Wohnung im Inland? Nur dann müssen Sie den Ort Ihres Aufenthaltes bei den Meldebehörden anmelden.

Fischerei - Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur genehmigen lassen

Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen, nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen...

Fischerei Jahresmeldung über Aalbesatz führen

Wenn Sie in Thüringen Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.

Geflügelpest

Die Klassische Geflügelpest ("Vogelgrippe") ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene...

Immissionsschutz: Bekanntgabe von Stellen im Sinne von § 26 BImSchG

Die zuständige Überwachungsbehörde kann nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) anordnen, dass der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder - soweit § 22...

Meldepflicht bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von...

Meldepflicht in Beherbergungsstätten

Ihr Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte überschreitet die Dauer von sechs Monaten?  Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Meldung der Wein- und Traubenmostbestände

Wenn Sie oder Ihr Betrieb zum 31. Juli Traubenmost, Wein oder Schaumwein besitzen, müssen Sie bis zum 10. September eine entsprechende Meldung bei der zuständigen Behörde abgeben.

Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung

Wenn Sie oder Ihr Betrieb Trauben zur Weinerzeugung geerntet haben, müssen Sie die Erntemenge bei der zuständigen Behörde melden.  

Vogelgrippe

Der Fund von toten Vögeln bzw. beim Verdacht auf Vogelgrippe in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, muss die zuständige Behörde informiert werden.

Änderungsmeldung Weinbaukartei

Wenn Sie Weinflächen roden oder bepflanzen müssen Sie diese Änderungen melden.

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