Grenzüberschreitende Tätigkeit

Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.

Leistungen:

Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Gesellschaften

Eine Gesellschaft, die in Deutschland weder ihren Sitz noch eine Niederlassung hat (auswärtige Gesellschaft) und sich zur vorübergehenden oder gelegentlichen Erbringung von...

Handwerksrolle: Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU EWR HwV

Wenn Sie als Handwerker/in aus einem Mitgliedstaat der EU, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz, vorübergehend...

Kulturgut Ausfuhrgenehmigung beantragen

Wenn Sie Kulturgut aus Deutschland ausführen möchten, benötigen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfuhrgenehmigung.

Meldung einer vorübergehenden und gelegentlichen grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen durch staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker aus anderen EU-/EWR-Staaten

Staatsangehörige aus anderen EU-/EWR-Staaten oder eines durch Abkommen gleichgestellten Staates, die rechtmäßig dort zur Ausübung desselben Berufs wie der Staatlich geprüfte...

Mobiler-ICT-Karte Verlängerung beantragen

Als Inhaber einer Mobiler-ICT-Karte können Sie unter bestimmten Bedingungen deren Verlängerung beantragen

Nationales Kulturgut Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr beantragen

Wenn Sie nationales Kulturgut vorübergehend oder dauerhaft aus Deutschland ausführen möchten, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.

Tierarzt - vorübergehende Ausübung des Berufs im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht - melden

Wenn Sie Tierärztin oder Tierarzt sind, dürfen Sie Ihre Tätigkeit in Deutschland als Dienstleistungserbringer zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs auch...

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