Schwangerschaft und Elternschaft

Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor für Unternehmen in Deutschland. Studien zeigen: Je besser die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, desto mehr Fachkräfte stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Um Familien wirtschaftliche Stabilität zu bieten, gibt es besondere Regelungen. Informationen und Services dazu finden Sie hier.

Leistungen:

Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau mitteilen

Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.

Mutterschutz: Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit beantragen

Ausnahmen vom Verbot der Mehr-, Nacht- oder Akkordarbeit einer schwangeren oder stillenden Frau, müssen Sie sich als Arbeitgeber von der zuständigen Behörde bewilligen lassen.

Mutterschutz: Kündigungsschutz im Mutterschutz und in der Elternzeit - Antrag auf Ausnahme

Während der Schwangerschaft und der Elternzeit besteht in der Regel ein Kündigungsschutz. Für die Gehemigung Ausnahmen hiervon müssen Sie sich an die zuständige Stelle wenden.

Bitte wählen Sie links die gewünschte Leistung aus.