Arbeitssicherheit

Mitarbeitende schützen, Gefahren minimieren: Sie brauchen Informationen über Arbeitszeitsonderregelungen? In Ihrem Unternehmen arbeiten Sie mit gefährlichen Stoffen oder Anlagen? Von Ausnahmegenehmigungen bis zum Gesundheitszeugnis – hier finden Sie Informationen und Services der Verwaltung rund um den Arbeitsschutz.

Leistungen:

Antrag auf Erlaubnis nach § 15 Biostoffverordnung

Für die Tätigkeit mit bestimmtem Biostoffen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Anzeigen zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen (Anhang I Nr. 2.4.2 Gefahrstoffverordnung)

Nach Anhang I Nr. 2.4.2  Gefahrstoffverordnung dürfen Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene...

Arbeitsmittel Schadensfall bei Verwendung anzeigen

Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Arbeitsschutz

Hier erhalten Sie Informationen zum Arbeitsschutz.

Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz Erteilung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Auskunft zur Zusammensetzung und Höhe Ihres eigenen Entgelts und zu einer Vergleichstätigkeit...

Baustellenvorankündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie die Vorankündigung einer Baustelle bei der zuständigen Stelle einreichen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

Brandschutz

Aufgabenträger sind die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe, die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie...

Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Meldung nach § 20a IfSG-Immunitätsnachweis gegen Covid -19

Das Gesundheitsamt ist zu benachrichtigen, wenn weder ein lmpf-, Genesenen- noch Kontraindikationsnachweis vorgelegt wurde oder ein vorgelegter Nachweis Zweifel an dessen...

Gefahrstoffe: Havarie im Betrieb - Mitteilungspflicht

Als Unternehmer/in müssen Sie Unfälle oder Betriebsstörungen, die durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verursacht wurden, unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

Gewerbeaufsicht

Der Begriff "Gewerbeaufsicht" steht synonym für den moderneren Begriff "Arbeitsschutz", der nicht nur in Thüringen benutzt wird. Für weitere Informationen siehe Arbeitsschutz.

Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen

Als Unternehmen, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz ausgibt, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde...

Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht...

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