Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer werden auf den Besitz und den Erwerb von Grundstücken erhoben.

Leistungen:

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis) beantragen

Beantragen Sie hier einen beschreibenden Nachweis zu einem Grundstück für Auskünfte und Planungen zu Grundstücksangelegenheiten.

Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen

Beantragen Sie hier eine Flurkarte oder einen Lageplan für Auskünfte und Planungen zu Grundstücksangelegenheiten.

Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten

Sind Sie Eigentümer von Grundbesitz (bzw. in den neuen Bundesländern Nutzer land- und forstwirtschaftlichen Vermögens), der nicht von der Grundsteuer befreit ist, wird das Finanzamt Ihnen gegenüber einen Grundsteuermessbescheid erlassen.

Einsicht in das Liegenschaftskataster gewähren

Einen Überblick zur örtlichen Lage eines Flurstücks und zu den vorhandenen Vermessungsunterlagen erhalten Sie durch eine Einsicht in das Liegenschaftskataster.

Grunderwerbsteuer festsetzen

Wenn Sie einen Rechtsvorgang verwirklichen, der sich auf ein inländisches Grundstück bezieht, unterliegt dieser in der Regel der Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer Festsetzung

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

Durch ein SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie Ihrer Kommune Geld von Ihrem Bankkonto abzubuchen. So zahlen Sie Gebühren oder Rechnungen bargeldlos, bequem und immer pünktlich.

Bitte wählen Sie links die gewünschte Leistung aus.