Zuständigkeitsfinder
Personal finden
Die richtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Damit es menschlich und fachlich mit den neuen Kolleginnen und Kollegen passt, unterstützt die Verwaltung Unternehmen bei der Suche. Entsprechende Informationen und Services finden Sie hier.
Leistungen:
Arbeitgeber-Service online mit Stellenangebot beauftragen
Wenn Sie Personal für Ihr Unternehmen suchen, können Sie den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit in Ihrer Region mit der Suche beauftragen.
Die Überlassung von Beschäftigten melden
Ihrem Unternehmen drohen Kurzarbeit oder Entlassungen? Dann dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Erlaubnis Arbeitskräfte an Dritte verleihen, wenn Sie das vorher der Agentur für Arbeit melden.
Eingliederungszuschuss beim Jobcenter beantragen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Menschen einstellen, die zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen, können Sie Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen.
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen
Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Kontakt aufnehmen zum Arbeitgeber-Service
Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit informiert, berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.
Stellenangebot online veröffentlichen
Wenn Sie zum Beispiel eine offene Arbeits- oder Ausbildungsstelle besetzen wollen, können Sie diese im Portal der Bundesagentur für Arbeit im Internet veröffentlichen.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland im Rahmen von Werkverträgen einholen
Wenn Sie als ausländische Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte im Rahmen von Regierungsvereinbarungen für die Durchführung von Werkverträgen nach Deutschland entsenden möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit dem erst zustimmen.
Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr durchführen
Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können.