Zuständigkeitsfinder
Sanierung und Insolvenz
Ist Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist in manchen Fällen ein Insolvenzverfahren notwendig. In anderen Fällen kann eine außergerichtliche Sanierung von Vorteil sein: Sie sparen Kosten für Gericht, Verwaltung und Insolvenzverwalter und der Sanierungsversuch muss nicht öffentlich gemacht werden. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte, die Sie in Ihrer Notlage unterstützen.
Leistungen:
Als Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalterin bewerben
Wenn Sie als Insolvenzverwalter beziehungsweise Insolvenzverwalterin arbeiten wollen, können Sie sich zunächst um die Aufnahme in die Vorauswahlliste bewerben.
Anmeldung einer Forderung in einem Insolvenzverfahren durch die KSK
Wenn für Sie oder Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren beginnt, meldet die Künstlersozialkasse eigene offene Forderungen an.
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ab 01.01.2013
Für bestimmte Zwecke und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis erhalten.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen
Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren. Es dient dazu, das Vermögen eines Schuldners zu verwerten und den Erlös an seine Gläubiger zu verteilen.
Gründung oder Schließung eines Unternehmens
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, ist die Beachtung bestimmter Regelungen und Vorgaben erforderlich. Hier finden Sie Informationen über Unternehmensgründung, Führung und Schließung, zum Beispiel über die Gewerbezulassung.
Haftung der Geschäftsführung von Unternehmen
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zum Beispiel zu den Pflichten und der Haftung der Geschäftsführung.
Insolvenzbekanntmachungen: Auskunft über Insolvenzverfahren
Sie können online Auskunft über etwaige Insolvenzverfahren erlangen.
Insolvenzgeld beantragen
Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann Ihren Lohn nicht mehr bezahlen, können Sie Insolvenzgeld beantragen.
Insolvenzverfahren öffentlich bekanntmachen
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind durch das Insolvenzgericht öffentliche Bekanntmachungen vorzunehmen. Z. B. hat die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts den Eröffnungsbeschluss öffentlich bekanntzumachen.
Insolvenzverfahren und Liquidation von Unternehmen
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zu Insolvenzverfahren und Liquidation von Unternehmen.
Insolvenzverwalter bestellen
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, so ernennt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. Zum Insolvenzverwalter wird eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person bestellt.
Nachlassinsolvenzverfahren durchführen
Ein Insolvenzverfahren kann über einen Nachlass durchgeführt werden. Zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass ist jeder Erbe, der Nachlassverwalter, ein anderer Nachlasspfleger, ein Testamentsvollstrecker und jeder Nachlassgläubiger berechtigt.
Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner
Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren.
Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung abmelden
Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
Unternehmensinsolvenz durchführen
In einem Insolvenzverfahren kann in einem Insolvenzplan insbesondere eine Regelung zum Erhalt eines Unternehmens getroffen werden. Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Privatperson eröffnet werden.
Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen
Sie sind als Schuldner in akuten Zahlungsschwierigkeiten oder können Ihre Zahlungspflichten nicht erfüllen und denken über eine Insolvenz nach? Dann könnte für Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht kommen.