Zuständigkeitsfinder
Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung
In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte, wenn Sie Ihr Unternehmen aufgeben oder Ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft oder zeitweise einstellen möchten – von der Gewerbeabmeldung bis zur Löschung aus Registern.
Leistungen:
Anmeldung nicht lizenzpflichtiger Postdienstleistungen (Aufnahme, Änderung und Beendigung)
Wenn Ihr Unternehmen Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs bei der Bundesnetzagentur anzeigen.
Der Künstlersozialkasse die Aufgabe des Unternehmens mitteilen
Wenn Sie Ihr Unternehmen aufgegeben oder eingestellt haben, müssen Sie die Künstlersozialkasse darüber informieren. Die Aufgabe Ihres Unternehmens führt zur Beendigung der Künstlersozialabgabepflicht.
Folgen der Auflösung einer in Zusammenarbeit mit der Künstlersozialkasse gegründeten Ausgleichsvereinigung
Wenn sich die Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, auflöst oder Sie die Ausgleichsvereinigung verlassen, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) wieder selbst wahrnehmen.
Freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen, ändern oder kündigen
Wenn Sie gegen Arbeitsunfälle nicht gesetzlich versichert sind, können Sie eine freiwillige Versicherung beantragen. Die Versicherung können Sie jederzeit ändern oder kündigen.
Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.
Gründung oder Schließung eines Unternehmens
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, ist die Beachtung bestimmter Regelungen und Vorgaben erforderlich. Hier finden Sie Informationen über Unternehmensgründung, Führung und Schließung, zum Beispiel über die Gewerbezulassung.
Handwerksrolle: Antrag auf Löschung
Eine Löschung Ihrer Daten in der Handwerksrolle beantragen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer.
Ingenieurkammer - Löschung der Eintragung(en)
Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Thüringen beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Löschung aus der Architektenliste beantragen
Hier erhalten Sie Informationen zu Ihrer Löschung aus der Architektenliste.
Löschung aus Vermittlerregister beantragen
Als Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermitter bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie als Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, können Sie ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen.
Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle beantragen
Wenn Sie einen Eintrag aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen (Verzichtserklärung)
Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.
Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner
Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren.
Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Unternehmen steuerlich abmelden
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.
Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung abmelden
Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
Waffenherstellung und/oder Waffenhandel anzeigen
Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.