Außenwirtschaftsförderung und -investitionen

Deutsche Unternehmen sind häufig international vernetzt. Ihr Unternehmen möchte eine Tochtergesellschaft im Ausland gründen? Sie wollen mit einem ausländischen Partner kooperieren? In diesem Bereich finden Sie Behördenkontakte und Informationen über das Thema Außenwirtschaftsförderung und Auslandsinvestitionen.

Leistungen:

An Initiativen für Unternehmer teilnehmen

Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Initiativen für Unternehmer.

Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen

Wenn Sie Änderungen an einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vornehmen möchten, müssen Sie einen Antrag beim BMZ stellen.

Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen

Wenn Sie als in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe planen, können Sie dafür Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.

Auskunft geben für Statistiken zum deutschen Außenhandel

Als Unternehmen müssen Sie Ihren Warenverkehr zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen dem Statistischen Bundesamt melden.

Freiverkaufszertifikate für aktive Medizinprodukte beantragen

Hersteller von aktiven Medizinprodukten können ein Freiverkaufszertifikat beantragen. Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.

Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" anfordern

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.

Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

Durch die Rechtsmittelverzichtserklärung können Mittelanforderungen zu Projekten der strukturbildenden Übergangshilfe umgehend nach Projektstart bearbeitet werden. Es muss dann keine vierwöchige Frist abgewartet werden.

Bitte wählen Sie links die gewünschte Leistung aus.