Erbschaft, Nachlass und Testament

Wer sein Erbe zu Lebzeiten regelt, erspart seinen Angehörigen im Todesfall eine Vielzahl an Fragen und erleichtert ihnen die Formalitäten in schwierigen Stunden. In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte zu den Themen Erbe, Testament und Nachlass.

Leistungen:

Alleinerbschein aufgrund eines Testaments beantragen

Wenn Sie Ihr Erbe angenommen haben, benötigen Sie häufig einen Nachweis für Ihre Erbenstellung. Sind Sie nach einem Testament oder Erbvertrag Alleinerbin oder Alleinerbe, können Sie einen Alleinerbschein beantragen.

Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen

Wenn Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe sind, können Sie zum Nachweis Ihrer Erbenstellung einen Alleinerbschein beim Nachlassgericht beantragen.

Alleinerbschein einen gegenständlich beschränkten Erbschein beantragen

Wenn Sie Alleinerbin oder Alleinerbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Diesen können Sie auf den Nachlass in Deutschland beschränken lassen, wenn sich Nachlassgegenstände sowohl im Inland als auch im Ausland befinden.

Ausschlagung der Erbschaft notariell beglaubigen

Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, müssen Sie sie ausschlagen. Sie können die Ausschlagungserklärung von einer Notarin/einem Notar aufsetzen und beglaubigen lassen und dem Nachlassgericht vorlegen.

Benutzungsantrag auf Archivgut stellen

Wenn Sie im Bundesarchiv Archivmaterial aus verschiedenen Epochen der deutschen Geschichte einsehen oder nutzen möchten, benötigen Sie dafür einen genehmigten Benutzungsantrag. 

Besondere amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament)

Eine Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. Die Verwahrdaten werden vom Amtsgericht oder einem Notariat elektronisch dem Zentralen Testamentsregister übermittelt und dort registriert.

Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen

Im Falle einer Erbschaft, können Sie als Miterbe einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.

Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen

Im Falle einer Erbschaft, können Sie als Miterbe einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.

Einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen

Im Falle einer Erbschaft können, Sie als Miterbe einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.

Einen gemeinschaftlichen Erbschein nach der gesetzlichen Erbfolge beantragen

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.

Einen gemeinschaftlichen Mindestteilerbschein beantragen

Im Falle einer Erbschaft kann können Sie als Miterbe einen gemeinschaftlichen Mindestteilerbschein beantragen.

Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen

Im Falle einer Erbschaft können Sie als Miterbe einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.

Einziehung eines Alleinerbscheins

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesene erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe ist, wird der Erbschein vom Nachlassgericht wieder eingezogen.

Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann Ihnen der Erbschein wieder entzogen werden.

Erbansprüche und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat

Hier erhalten Sie nähere Informationen zu Erbansprüchen und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat.

Erbengemeinschaft vermitteln bei Erbauseinandersetzung

Bei Auseinandersetzungen unter Erben kann der Notar auf Antrag vermitteln. 

Erbenhaftung

Mit der Annahme einer Erbschaft gehen auf den Erben auch die Verbindlichkeiten des Erblassers über. So haften Sie als Erbe grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen für die...

Erbfolge

Wenn jemand stirbt und keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie beruht auf den allgemeinen Vorstellungen darüber, an wen das Vermöge...

Erbschaft ausschlagen

Wenn Sie Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Sie können die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht erklären.

Erbschein ausstellen

Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung eines Erbscheins.

Erbvertrag

Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens...

Nachlasspflegschaft Anordnung

Nicht selten verstirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, oder ohne Angehörige, die bekannt wären. Unter bestimmten Voraussetzungen setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger/eine Nachlasspflegerin ein.

Rücknahme/Rückgabe einer Verfügung von Todes wegen aus der besonderen amtlichen Verwahrung

Hier können Sie eine Verfügung von Todes wegen (z.B. ein Testament oder einen Erbvertrag) aus der besonderen amtlichen Verwahrung wieder zurücknehmen.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Waffenbesitz infolge eines Erbfalls Erlaubnis beantragen

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition erben und diese behalten möchten, müssen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen.

Bitte wählen Sie links die gewünschte Leistung aus.