Zuständigkeitsfinder
Erbschaft, Nachlass und Testament
Wer sein Erbe zu Lebzeiten regelt, erspart seinen Angehörigen im Todesfall eine Vielzahl an Fragen und erleichtert ihnen die Formalitäten in schwierigen Stunden. In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte zu den Themen Erbe, Testament und Nachlass.
Leistungen:
Alleinerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
Wenn Sie Ihr Erbe angenommen haben, benötigen Sie häufig einen Nachweis für Ihre Erbenstellung. Sind Sie nach einem Testament oder Erbvertrag Alleinerbin oder Alleinerbe, können Sie einen Alleinerbschein beantragen.
Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen
Wenn Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe sind, können Sie zum Nachweis Ihrer Erbenstellung einen Alleinerbschein beim Nachlassgericht beantragen.
Alleinerbschein einen gegenständlich beschränkten Erbschein beantragen
Wenn Sie Alleinerbin oder Alleinerbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Diesen können Sie auf den Nachlass in Deutschland beschränken lassen, wenn sich Nachlassgegenstände sowohl im Inland als auch im Ausland befinden.
Ausschlagung der Erbschaft notariell beglaubigen
Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, müssen Sie sie ausschlagen. Sie können die Ausschlagungserklärung von einer Notarin/einem Notar aufsetzen und beglaubigen lassen und dem Nachlassgericht vorlegen.
Benutzungsantrag auf Archivgut stellen
Wenn Sie im Bundesarchiv Archivmaterial aus verschiedenen Epochen der deutschen Geschichte einsehen oder nutzen möchten, benötigen Sie dafür einen genehmigten Benutzungsantrag.
Besondere amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament)
Eine Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. Die Verwahrdaten werden vom Amtsgericht oder einem Notariat elektronisch dem Zentralen Testamentsregister übermittelt und dort registriert.
Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen
Im Falle einer Erbschaft, können Sie als Miterbe einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.
Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen
Im Falle einer Erbschaft, können Sie als Miterbe einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.
Einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen
Im Falle einer Erbschaft können, Sie als Miterbe einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
Einen gemeinschaftlichen Erbschein nach der gesetzlichen Erbfolge beantragen
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
Einen gemeinschaftlichen Mindestteilerbschein beantragen
Im Falle einer Erbschaft kann können Sie als Miterbe einen gemeinschaftlichen Mindestteilerbschein beantragen.
Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen
Im Falle einer Erbschaft können Sie als Miterbe einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.
Einziehung eines Alleinerbscheins
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesene erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe ist, wird der Erbschein vom Nachlassgericht wieder eingezogen.
Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann Ihnen der Erbschein wieder entzogen werden.
Erbansprüche und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat
Hier erhalten Sie nähere Informationen zu Erbansprüchen und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat.
Erbengemeinschaft vermitteln bei Erbauseinandersetzung
Bei Auseinandersetzungen unter Erben kann der Notar auf Antrag vermitteln.
Erbschaft ausschlagen
Wenn Sie Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Sie können die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht erklären.
Erbschein ausstellen
Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung eines Erbscheins.
Nachlasspflegschaft Anordnung
Nicht selten verstirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, oder ohne Angehörige, die bekannt wären. Unter bestimmten Voraussetzungen setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger/eine Nachlasspflegerin ein.
Rücknahme/Rückgabe einer Verfügung von Todes wegen aus der besonderen amtlichen Verwahrung
Hier können Sie eine Verfügung von Todes wegen (z.B. ein Testament oder einen Erbvertrag) aus der besonderen amtlichen Verwahrung wieder zurücknehmen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Waffenbesitz infolge eines Erbfalls Erlaubnis beantragen
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition erben und diese behalten möchten, müssen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen.