Asyl

Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden. Informieren Sie sich über den Ablauf des Asylverfahrens, zum Recht auf Asyl und den verschiedenen Formen des Schutzes sowie den europäischen Kontext.

Leistungen:

300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses einmalig wiederholen

Wenn Sie im Abschlusstest Ihres Integrationskurses das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von maximal 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.

Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Sie haben Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben und wollen dauerhaft in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten? Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation.

Arbeitsplatzsuche

Hier erhalten Sie Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat eine Arbeit suchen.

Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wegen des Krieges in der Ukraine

Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten.

Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister beantragen

Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie im Ausländerzentralregister gespeichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunft erhalten. Deutsche Staatsangehörige sind nicht in dem Ausländerzentralregister gespeichert.

EURES-Deutschland: Arbeiten und Leben in Europa

Die Beratungsfachkräfte des EURES-Netzwerks unterstützen Sie mit Beratung und Informationen, wenn Sie in Deutschland oder im europäischen Ausland eine Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle suchen oder für Ihr Unternehmen europäische Arbeitskräfte einstellen möchten .

Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS)

Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer bietet umfassende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland in elf EU-Sprachen.

Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.

Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Wenn Sie oder Ihr Kind Asylbewerberleistungen beziehen, können Sie oder Ihr Kind Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe und Verpflegung in Schulen.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Falls Sie als Ausländer die unten genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Neben der Grundleistung für...

Nationales Beratungszentrum für Berufsqualifikationen

Das Beratungszentrum informiert Bürgerinnen und Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland.

Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner

Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren. 

Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) für den Integrationskurs beantragen

Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 beziehungsweise 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.

Bitte wählen Sie links die gewünschte Leistung aus.