Zuständigkeitsfinder
Sozialabgaben
Was bedeutet Sozialversicherungspflicht? Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Leistungen:
Aktuelle Versicherungsdaten bei der Künstlersozialkasse anfordern
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können Sie jederzeit Informationen über Ihre Versicherungspflicht und Ihr Beitragskonto von der Künstlersozialkasse erhalten. Dazu müssen Sie eine Anfrage an die KSK schicken.
Als versicherte Person die Künstlersozialkasse für eine Auskunft, Beratung oder Anliegensklärung kontaktieren
Wenn Sie als versicherte Person in der Künstlersozialversicherung eine Frage oder ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherungspflicht haben, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
An Informationsveranstaltungen der Künstlersozialkasse zur Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz teilnehmen
Wenn Sie Informationen zur Künstlersozialversicherung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer Informationsveranstaltung teilnehmen.
Auslandsaufenthalt der Künstlersozialkasse melden
Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, können Sie sich in bestimmten Fällen davon befreien lassen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen
Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mehr als 2 Prozent Ihrer Bruttofamilieneinnahmen als gesetzliche Zuzahlungen geleistet haben, können Sie sich für den Rest des Jahres davon befreien lassen. Für chronisch Kranke liegt die sogenannte Belastungsgrenze bei 1 Prozent.
Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige
Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialversicherung.
Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel mitteilen
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.
Einkommensnachweise zur Stichprobenprüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen
Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.
Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse ändern
Ihre berufliche Situation verändert sich derart, dass Sie ein anderes Einkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erwarten? Dann müssen Sie Ihre Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse anpassen.
Endgültige Zuschussabrechnung der Künstlersozialkasse
Zuschüsse, die Sie von der Künstlersozialkasse erhalten, werden im folgenden Jahr endgültig abgerechnet.
Entgeltersatzleistung erhalten und Beiträge an die Künstlersozialkasse aussetzen
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten können und von einer anderen Stelle Entgeltersatzleistungen erhalten, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen.
Freiwillige Statusklärung beantragen
Wenn Sie überprüfen wollen, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind, können Sie einen Antrag zur Feststellung des Erwerbsstatus stellen.
Jahresabrechnung bei der Künstlersozialkasse anfordern
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.
Künstlersozialkasse die Änderung der Personendaten mitteilen
Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern oder erweitern.
Künstlersozialkasse eine Veränderung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mitteilen
Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.
Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen
Besteht laut Anmeldung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis oder sind Sie geschäftsführender Gesellschafter, wird automatisch das Verfahren zur Klärung Ihres Erwerbsstatus bei der Clearingstelle eingeleitet.
Rentenbezug der Künstlersozialkasse melden
Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.
Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse beantragen
Wenn sich herausstellt, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.
Ruhen der Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung bei nicht gezahlten Beiträgen an die Künstlersozialkasse
Wenn Sie Ihre Beiträge an die Künstlersozialkasse nicht regelmäßig leisten, müssen Sie Ihre ärztlichen Behandlungen selbst bezahlen.
Sozialversicherung für künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen anmelden
Als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich pflichtversichert sein.
Sozialversicherungsausweis neu beantragen
Sie können einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen, wenn Sie ihn verloren haben, er beschädigt wurde oder nicht mehr lesbar ist.
Veränderung der beruflichen Situation der Künstlersozialkasse melden
Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.
Versicherungsbestätigung bei der Künstlersozialkasse anfordern
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, können Sie mit einer aktuellen Versicherungsbestätigung Ihren Versicherungsstatus nachweisen.
Vollstreckungsaufschub beantragen
Die Vollstreckung gegen Sie kann bei Vorliegen von Billigkeitsgründen vorübergehend eingestellt oder beschränkt werden. Eine Unbilligkeit liegt vor, wenn die Vollstreckung Ihnen einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten vermieden werden kann.
Voraussichtliches Jahreseinkommen der Künstlersozialkasse melden
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen Sie eine jährliche Einkommensschätzung abgeben.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Künstlersozialkasse beantragen
Sie haben eine gesetzliche Frist für einen Antrag oder eine Meldung versäumt? Dann können Sie die versäumte Handlung unter bestimmten Voraussetzungen ohne Nachteil nachholen.
Zahlungserleichterung für Versicherte bei der Künstlersozialkasse beantragen
Wenn Sie als Versicherte oder Versicherter mit Ihren Beitragszahlungen in Rückstand geraten sind, können Sie mit der Künstlersozialkasse ein neues Zahlungsziel vereinbaren.
Zum Ende der Berufsanfängerzeit angeforderte Tätigkeits- und Einkommensnachweise zur Prüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen
Sie haben als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger in den ersten drei Jahren Ihrer Tätigkeit das Mindestarbeitseinkommen nicht erreicht? Dann müssen Sie der Künstlersozialkasse belegen, dass Sie erwerbsmäßig tätig sind.
Zuschuss der Künstlersozialkasse für Kranken- und Pflegeversicherung anpassen
Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind. Daher sollten Sie der KSK veränderte Beiträge mitteilen.