Zuständigkeitsfinder
Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
Leistungen:
Aufhebung der Ehe
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim Standesamt beantragen
Eheschließung anmelden
Wenn Sie in einem deutschen Standesamt heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden die Ehevoraussetzungen geprüft.
Eheurkunde beantragen
Sie benötigen eine Eheurkunde? Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
Wenn sich Ihr Name geändert hat, dann können Sie auch den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern lassen.
Familienname des Kindes neu bestimmen
Wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge für ein Kind teilen, können Sie den Familiennamen des Kindes neu bestimmen.
Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
Wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil Ihres Kindes ist und Sie möchten, dass es Ihren Ehenamen erhält, können Sie den Namen des Kindes ändern.
Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.
Familienname von Ehegatten ändern
Wenn Sie heiraten oder bereits in einer Ehe leben, können Sie einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.
Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
Als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in bzw. deren Ehegatten oder Nachkommen haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihre(n) Namen zu ändern.
Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
Sie benötigen Informationen zur Nachbeurkundung einer Eheschließung. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
Wenn Sie verheiratet sind, können Sie unter Umständen auch nach der Eheschließung im Ausland Ihre Namensführung durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten.
Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens
Wenn eine Änderung des Familiennamens nach den bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen nicht möglich ist, kann die Änderung des Familiennamens bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Gemeinde) beantragt werden.
Regeln und Anerkennung der Ehe
Wenn Sie heiraten möchten, finden Sie hier nähere Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten im Rahmen der Eheschließung und Anerkennung der Ehe.
Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartnerinnen oder Ehepartner aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen
Als hinterbliebene Person erhalten Sie bei einer erneuten Heirat oder Neubegründung einer Lebenspartnerschaft anstelle der Rente eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Vorname ändern
Die Änderung Ihres Vornamens können Sie beim Vorliegen eines wichtigen Grundes bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragen.
Vornamen Änderung der Reihenfolge
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.