Zuständigkeitsfinder
Asyl
Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden. Informieren Sie sich über den Ablauf des Asylverfahrens, zum Recht auf Asyl und den verschiedenen Formen des Schutzes sowie den europäischen Kontext.
Leistungen:
300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses einmalig wiederholen
Wenn Sie im Abschlusstest Ihres Integrationskurses das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von maximal 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.
Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wegen des Krieges in der Ukraine
Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten.
Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister beantragen
Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie im Ausländerzentralregister gespeichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunft erhalten. Deutsche Staatsangehörige sind nicht in dem Ausländerzentralregister gespeichert.
Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) für den Integrationskurs beantragen
Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 beziehungsweise 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.