Zuständigkeitsfinder
Trennung mit Kind
Bei Trennungen oder Scheidungen mit Kindern stellen sich zahlreiche Fragen. Welche Unterstützungen gibt es für getrennt erziehende oder alleinerziehende Elternteile? Was regelt das Sorgerecht? Was regelt das Umgangsrecht? Wer darf was entscheiden? Welchen Namen kriege ich und welchen mein Kind? Und wie sieht es nach erneuter Heirat aus?
Leistungen:
Antrag auf Herausgabe des Kindes im Wege der einstweiligen Anordnung (Eilverfahren)
Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält.
Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.
Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Ehescheidung
Hier erhalten Sie Informationen zur Ehescheidung.
Elterliche Verantwortung für minderjährige Kinder
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten zu den Themen Geburt, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten, sowie Informationen für Leihmutterschaft und Adoption.
Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
Sie als nichtverheiratete Mutter können von dem Kindesvater Unterhalt aus dem Anlass der Geburt des gemeinsamen Kindes geltend machen.
Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
Wenn Sie als Eltern eines minderjährigen Kindes getrennt leben, können Sie von dem anderen Elternteil einen angemesseneen Unterhalt verlangen.
Regeln und Anerkennung der Ehe
Wenn Sie heiraten möchten, finden Sie hier nähere Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten im Rahmen der Eheschließung und Anerkennung der Ehe.
Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen. Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann Ihnen direkt finanziell helfen und einen Vorschuss oder Ersatz des Unterhalts leisten.
Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person verfolgen
Zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen eine unterhaltsverpflichtete Person, die im Ausland lebt, können Sie über das Amtsgericht Unterstützung erfahren. Für die Geltendmachung von Kindesunterhalt kann zudem die Beistandschaft des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.
Unterhaltsvorschuss Änderungen mitteilen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Wenn Sie alleinerziehend sind und nicht oder nur unregelmäßig vom anderen Elternteil den Unterhalt für Ihr Kind erhalten, dann können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Unterhaltsvorschuss Überprüfung der Berechtigung
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Unterhaltszahlung
Nach der Ehescheidung haben Kinder bzw. die ehemaligen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt.
Vormundschaft
Hier erhalten Sie Informationen zur gerichtlich bestellten Vormundschaft für Minderjährige.
Vormundschaft: Ergänzungspfleger bestellen
Unter gewissen Voraussetzungen kann ein ergänzender Vormund zusätzlich zum Sorgerecht der Eltern für ein Kind oder eine/n Jugendliche/n bestimmt werden.