Trennung mit Kind

Bei Trennungen oder Scheidungen mit Kindern stellen sich zahlreiche Fragen. Welche Unterstützungen gibt es für getrennt erziehende oder alleinerziehende Elternteile? Was regelt das Sorgerecht? Was regelt das Umgangsrecht? Wer darf was entscheiden? Welchen Namen kriege ich und welchen mein Kind? Und wie sieht es nach erneuter Heirat aus?

Leistungen:

Antrag auf Herausgabe des Kindes im Wege der einstweiligen Anordnung (Eilverfahren)

Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält.

Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft

Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.

Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

Ehescheidung

Hier erhalten Sie Informationen zur Ehescheidung.

Elterliche Verantwortung für minderjährige Kinder

Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten zu den Themen Geburt, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten, sowie Informationen für Leihmutterschaft und Adoption.

Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes

Sie als nichtverheiratete Mutter können von dem Kindesvater Unterhalt aus dem Anlass der Geburt des gemeinsamen Kindes geltend machen.

Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren

Wenn Sie als Eltern eines minderjährigen Kindes getrennt leben, können Sie von dem anderen Elternteil einen angemesseneen Unterhalt verlangen.

Regeln und Anerkennung der Ehe

Wenn Sie heiraten möchten, finden Sie hier nähere Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten im Rahmen der Eheschließung und Anerkennung der Ehe.

Unterhaltsansprüche beurkunden lassen

Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen. Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann Ihnen direkt finanziell helfen und einen Vorschuss oder Ersatz des Unterhalts leisten.

Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person verfolgen

Zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen eine unterhaltsverpflichtete Person, die im Ausland lebt, können Sie über das Amtsgericht Unterstützung erfahren. Für die Geltendmachung von Kindesunterhalt kann zudem die Beistandschaft des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.

Unterhaltsvorschuss Änderungen mitteilen

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

Wenn Sie alleinerziehend sind und nicht oder nur unregelmäßig vom anderen Elternteil den Unterhalt für Ihr Kind erhalten, dann können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Unterhaltsvorschuss Überprüfung der Berechtigung

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

Unterhaltszahlung

Nach der Ehescheidung haben Kinder bzw. die ehemaligen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt.

Vormundschaft

Hier erhalten Sie Informationen zur gerichtlich bestellten Vormundschaft für Minderjährige.

Vormundschaft: Ergänzungspfleger bestellen

Unter gewissen Voraussetzungen kann ein ergänzender Vormund zusätzlich zum Sorgerecht der Eltern für ein Kind oder eine/n Jugendliche/n bestimmt werden. 

Bitte wählen Sie links die gewünschte Leistung aus.