Nach der Geburt

Welche Formalitäten kommen nach der Geburt eines Kindes auf Sie zu? Die Anzeige einer Geburt, Beantragung einer Geburtsurkunde? Welche Unterstützung können Sie erwarten und um was müssen Sie sich kümmern?

Leistungen:

Ausdruck aus dem Geburtenregister

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.

Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten

Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.

Elterngeld beantragen

Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus.

Elterngeld Beratung erhalten

Wenn Sie Beratung zum Thema Elterngeld benötigen, dann können Sie sich an die regionale Elterngeldstelle wenden.

Elterngeld berechnen

Hier erhalten Sie Informationen dazu, wie das Elterngeld berechnet wird.

Elternzeit planen und anmelden

Sie können Ihre 3 Jahre Elternzeit flexibel planen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen beachten. Die Elternzeit kündigen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber an.

Elternzeit: beraten und informieren

Wenn Sie Eltern werden, haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von der Erwerbstätigkeit, insofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden.

Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen

Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.

Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen

Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen

Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Beurkundung im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.

Geburt: Anonym

Für eine schwangere Frau, die sich in einer ihr ausweglos erscheinenden Not- oder Konfliktsituation befindet, kann die Situation so akut sein, dass sie als einzigen Lösungsweg di...

Geburtsurkunde beantragen

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

Hausgeburt anzeigen

Die Hausgeburt eines Kindes müssen Sie beim Standesamt des Geburtsortes beurkunden lassen.

Kindergeld beantragen

Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.

Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

Mutterschaftsanerkennung

  • Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Mutterschaft zu Ihrem Kind anerkannt wird, soweit Ihr Heimatrecht oder das Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat dies verlangt.

Mutterschaftsgeld als gesetzlich Krankenversicherte beantragen

Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten. Sie können das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

Mutterschaftsgeld als privat Krankenversicherte oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Familienversicherte beantragen

Als werdende Mutter, können Sie für die Zeit Ihrer Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Sorgeerklärung beurkunden

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklärung abgeben.

Vaterschaftsanerkennung beurkunden

Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von Standesbeamt*innen in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren öffentlich beurkundet werden.

Vertrauliche Geburt

Wenn Sie sich als Schwangere oder Mutter eines Neugeborenen in einer psychosozialen Notlage befinden, anonym bleiben wollen und nicht wissen, ob Sie sich für das Kind entscheiden...

Bitte wählen Sie links die gewünschte Leistung aus.