Zuständigkeitsfinder
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Von der Stilllegung eines Betriebs bis hin zum Erreichen einer bestimmten Altersgrenze – das Arbeitsverhältnis kann aus zahlreichen Gründen enden. Hier haben wir Leistungen und Services für bestimmte Fälle für Sie zusammengestellt.
Leistungen:
Aufhebung des Kündigungsschutzes bei Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege beantragen
Während der Schwangerschaft und Schutzfrist, der Elternzeit sowie Pflegezeit besteht in der Regel ein Kündigungsschutz. Um eine Genehmigung für die Ausnahmen zum besonderen Kündigungsschutz zu erhalten, müssen Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
Der Arbeitsagentur Entlassungen melden
Beabsichtigen Sie in Ihrem Betrieb eine größere Zahl von Beschäftigten zu entlassen, müssen Sie das der Agentur für Arbeit rechtzeitig melden.
Schwerbehinderte Menschen Zustimmung zur Kündigung beantragen
Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen oder eine gleichgestellte behinderte Person kündigen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
Sozialversicherung und Rente
Hier finden Sie weitere Informationen zu Rechten und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union.
Stelle als Bezirksschornsteinfeger aufgeben
Sie möchten Ihre Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin aufgeben? Dafür müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Transfermaßnahmen beantragen
Wenn Ihr Betrieb Stellen abbauen muss, können Sie mithilfe von Transfermaßnahmen Ihre Beschäftigten dabei unterstützen, einen neuen Arbeitgeber zu finden und nicht arbeitslos zu werden. An den Kosten dafür beteiligt sich die Agentur für Arbeit anteilig.