Zuständigkeitsfinder
Scheidung
Wie läuft die Scheidung einer Ehe oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ab? Was ist zu tun, damit ein Scheidungsurteil aus dem Ausland in Deutschland rechtskräftig wird? Wer ist an der Klärung von Unterhaltsansprüchen beteiligt und der Aufteilung von Hab und Gut.
Leistungen:
Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beantragen.
Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
Wenn Ihre Ehe außerhalb Deutschlands geschieden wurde, können Sie diese Entscheidung in Deutschland förmlich anerkennen lassen.
Ehescheidung
Hier erhalten Sie Informationen zur Ehescheidung.
Geschiedenenunterhalt geltend machen
Wenn Sie rechtskräftig geschieden und Sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, können Sie von Ihrer ehemaligen Ehegattin oder Ihrem ehemaligen Ehegatten einen angemessenen Unterhalt verlangen.
Trennungsunterhalt geltend machen
Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie von Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin bereits vor der Scheidung einen angemessenen Unterhalt verlangen.