Schwangerschaft und Elternschaft

Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor für Unternehmen in Deutschland. Studien zeigen: Je besser die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, desto mehr Fachkräfte stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Um Familien wirtschaftliche Stabilität zu bieten, gibt es besondere Regelungen. Informationen und Services dazu finden Sie hier.

Leistungen:

Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau mitteilen

Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.

Beschäftigungsbedingungen

Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Bedingungen, zum Beispiel zur gesetzlichen Arbeitszeit oder Arbeitslosenunterstützung.

Erstattung für gezahltes Entgelt im Mutterschutz beantragen

Bei Beschäftigungsverboten von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz fallen für Sie als Arbeitgeber zunächst Kosten an, zum Beispiel bei Mutterschaftslohn und Arbeitgeberzuschuss. Eine Erstattung dieser Kosten können Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragen. 

Gleichbehandlung am Arbeitsplatz

Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Thema Gleichstellung.

Mutterschaftsgeld als gesetzlich Krankenversicherte beantragen

Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten. Sie können das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

Mutterschaftsgeld als privat Krankenversicherte oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Familienversicherte beantragen

Als werdende Mutter, können Sie für die Zeit Ihrer Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Mutterschutz: Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit beantragen

Ausnahmen vom Verbot der Mehr-, Nacht- oder Akkordarbeit einer schwangeren oder stillenden Frau, müssen Sie sich als Arbeitgeber von der zuständigen Behörde bewilligen lassen.

Bitte wählen Sie links die gewünschte Leistung aus.