Arbeitssicherheit

Mitarbeitende schützen, Gefahren minimieren: Sie brauchen Informationen über Arbeitszeitsonderregelungen? In Ihrem Unternehmen arbeiten Sie mit gefährlichen Stoffen oder Anlagen? Von Ausnahmegenehmigungen bis zum Gesundheitszeugnis – hier finden Sie Informationen und Services der Verwaltung rund um den Arbeitsschutz.

Leistungen:

Änderungen im Unternehmen, der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung mitteilen

In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.

Antrag auf Erlaubnis nach § 15 Biostoffverordnung

Für die Tätigkeit mit bestimmtem Biostoffen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Anzeigen zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen (Anhang I Nr. 2.4.2 Gefahrstoffverordnung)

Nach Anhang I Nr. 2.4.2  Gefahrstoffverordnung dürfen Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene...

Arbeits-, Wege- oder Schulunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden

Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeits-, Wege oder ein Schulunfall ereignet hat, müssen Sie diesen bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.

Arbeitsmittel Schadensfall bei Verwendung anzeigen

Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Arbeitsschutz

Hier erhalten Sie Informationen zum Arbeitsschutz.

Baustellenvorankündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie die Vorankündigung einer Baustelle bei der zuständigen Stelle einreichen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

Brandschutz

Aufgabenträger sind die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe, die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie...

Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Meldung nach § 20a IfSG-Immunitätsnachweis gegen Covid -19

Das Gesundheitsamt ist zu benachrichtigen, wenn weder ein lmpf-, Genesenen- noch Kontraindikationsnachweis vorgelegt wurde oder ein vorgelegter Nachweis Zweifel an dessen Echtheit oder inhaltlicher Richtigkeit gibt.

Gefahrstoffe: Havarie im Betrieb - Mitteilungspflicht

Als Unternehmer/in müssen Sie Unfälle oder Betriebsstörungen, die durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verursacht wurden, unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

Gewerbeaufsicht

Der Begriff "Gewerbeaufsicht" steht synonym für den moderneren Begriff "Arbeitsschutz", der nicht nur in Thüringen benutzt wird. Für weitere Informationen siehe Arbeitsschutz.

Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen

Als Unternehmen, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz ausgibt, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Heimarbeitslisten führen und übersenden

Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.

Unbedenklichkeitserklärung im Grundstoffbereich beantragen

Wenn Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Zoll oder einer Behörde im Drittland für die Einfuhr von Grundstoffen oder grundstoffhaltigen Mischungen oder Naturprodukten benötigen, können Sie eine Unbedenklichkeitserklärung beantragen.

Verdacht auf eine Berufskrankheit bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden

Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.

Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.

Bitte wählen Sie links die gewünschte Leistung aus.