Wenn Sie Beratung zum Thema Elterngeld benötigen, dann können Sie sich an die regionale Elterngeldstelle wenden.
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus.
Die Geburt eines Kindes müssen Sie beim zuständigen Standesamt anzeigen. Dazu erfahren Sie hier mehr.
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Mutterschaft zu Ihrem Kind anerkannt wird, soweit Ihr Heimatrecht oder das Recht des Staates in dem das Kind seinen...
Bei Themen rund um das Thema (ungewollte) Schwangerschaft können Sie sich kostenlos an die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung wenden. Die Beratungen können...
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklärung abgeben.
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von...