Sie sind Flugzeugführer und möchten eine bereits bestehende Berechtigung verlängern? Dann benötigen Sie ggf. eine Auffrischungsschulung bei Ihrer Flugschule und...
Sie sind Privatflugzeugführer und möchten eine bereits bestehende Berechtigung verlängern? Dann benötigen Sie ggf. eine Auffrischungsschulung bei Ihrer Flugschule und...
Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.
Tritt ein Wechsel in der Person des/der Halters/in ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), haben Sie dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung...
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Erfahren Sie hier mehr.
Die Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, dann müssen Sie diese in der Zulassungsbescheinigung Teil I aktualisieren lassen.
Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der zuständigen Stelle melden, damit die Änderungen in den Zulassungsbescheinigungen vermerkt werden können.
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie dieses unverzüglich auf Ihren Namen ummelden lassen und gegebenenfalls ein neues...
Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II...