Wenn Sie sich haben scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet haben, dann können Sie Ihren Familiennamen ändern.
Wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge für ein Kind teilen, dann können Sie den Familiennamen des Kindes neubestimmen.
Als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in bzw. deren Ehegatten oder Nachkommen haben Sie, sofern Sie dies wünschen, verschiedene Möglichkeiten Ihre(n) Namen zu ändern.
Wenn Sie in eine Lebenspartnerschaft leben, dann können Sie einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Die Änderung Ihres Familiennamens können Sie nur aus einem wichtigen Grund beantragen.
Wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil Ihres Kindes ist und Sie möchten, dass es Ihren Ehenamen erhält, dann können Sie den Namen des Kindes ändern.
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Wenn Sie heiraten oder bereits in einer Ehe leben, können Sie einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, dann benötigt dieses einen Kinderreisepass. Diesen müssen Sie beantragen.
Wenn Sie einen Reisepass benötigen, dann müssen Sie diesen beantragen.
Sie benötigen dringend einen Reisepass und weder ein regulärer noch ein Expresspass können rechtzeitig ausgestellt werden? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.