Aus Mitteln des Konjunkturpakets II wurde bisher über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine sogenannte Umweltprämie (Abwrackprämie) in Höhe von 2.500...
Wollen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug einen Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr mitführen, brauchen Sie dafür eine Zulassung. Diese müssen Sie beantragen.
Wenn Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug zugelassen haben möchten (Erstzulassung), dann müssen Sie einen Antrag bei der Zulassungsbehörde stellen. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung...
Tritt ein Wechsel in der Person des/der Halters/in ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), haben Sie dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung...
Möchten Sie Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren, brauchen Sie eine Zulassung.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Erfahren Sie hier mehr.
Wenn Sie ein Fahrzeug, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war hier im Inland zulassen möchten, dann müssen Sie hierfür einen schriftlichen Antrag stellen.
Die Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie einen Neuwagen aus einem Drittstaat in Deutschland in Betrieb nehmen möchten, dann müssen Sie für das Fahrzeug vorher die Zulassung beantragen.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, muss dieses Fahrzeug von der zuständigen Behörde dafür zugelassen sein.
Wenn Sie in Deutschland ein Fahrzeug benutzen möchten, dass im EU- oder EWR-Ausland zugelassen ist, dann dürfen Sie dies bis zu einem Jahr tun.
Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der zuständigen Stelle melden, damit die Änderungen in den Zulassungsbescheinigungen vermerkt werden können.
Wenn Sie ein Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen wollen, müssen Sie hierfür die Zulassung beantragen.