Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie wollen Ihr Fahrzeug an- oder ummelden, vorübergehend stilllegen oder ein Saisonkennzeichen beantragen. Sie sitzen auf dem Amt und warten seit geraumer Zeit, dass Ihre Nummer aufgerufen wird. Endlich ist es soweit. Doch dann teilt Ihnen die Dame am Schalter freundlich, aber bestimmt mit, dass Ihnen das eine oder andere Formular noch fehlt. Damit Ihnen genau das nicht passiert, sollten Sie sich im Vorfeld informieren, für welches Anliegen Sie welche Unterlagen brauchen.
Leistungen:
Für die Ausfuhr eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ins Ausland muss ein entsprechendes Kennzeichen beantragt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im...
Hier erhalten Sie Informationen zur Entsorgung von Altbatterien.
Wenn Sie eine Begutachtungsstelle für Fahreignung betreiben möchten, benötigen Sie die Anerkennung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Beantragung einer Genehmigung für eine Ausnahme der Gurtanlege- und Schutzhelmpflicht.
Wenn Sie Ihr altes Auto entsorgen möchten, dann benötigen Sie von der Entsorgungsstelle einen Verwertungsnachweis.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) müssen Sie eine neue beantragen.
Wollen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug einen Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr mitführen, brauchen Sie dafür eine Zulassung. Diese müssen Sie beantragen.
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette (Umweltplakette). Hier erhalten Sie Informationen.
Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.
Tritt ein Wechsel in der Person des/der Halters/in ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), haben Sie dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung...
Bei Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (früher: Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief) müssen Sie eine neue beantragen.
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für Fahrzeuge mit Anhänger müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Erfahren Sie hier mehr.
Die Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie einen Neuwagen aus einem Drittstaat in Deutschland in Betrieb nehmen möchten, dann müssen Sie für das Fahrzeug vorher die Zulassung beantragen.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, muss dieses Fahrzeug von der zuständigen Behörde dafür zugelassen sein.
Wenn Sie ein Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen wollen, müssen Sie hierfür die Zulassung beantragen.
Wenn Sie ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder anmelden möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Mit der verkehrsrechtlichen Zulassung Ihres Fahrzeugs beginnt für Sie die Kraftfahrzeug-Steuerpflicht. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von der...
Lang-LKW dürfen seit dem 1. Januar 2017 unbefristet auf bestimmten Straßen im Bundesgebiet fahren. Die Bedingungen hierfür hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale...
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten möchten, dann müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche...
Wenn Sie Straßenrennen durchführen möchten, dann müssen Sie hierfür vorher die Erlaubnis beantragen.
Vom Lkw-Fahrverbot an Sonntagen und den gesetzlich festgelegten Feiertagen sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle...
Zu Geboten und Verboten der Straßenverkehrs-Ordnung sind auf Antrag Ausnahmen möglich.