Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie die Veranstaltung der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Veranstaltungen genügt eine einmalige Anzeige.

In folgenden Fällen benötigen Sie eine Erlaubnis:

  • die erforderliche schriftliche Anzeige wurde nicht fristgemäß spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erstattet,
  • es handelt sich um eine motorsportliche Veranstaltung oder
  • die Veranstaltung findet in nicht dafür bestimmten Anlagen statt und es sollen mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Veranstaltungsanzeige bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde nicht notwendige Anzeigen und Genehmigungen bei anderen Behörden ersetzt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Gemeinde Grammetal - Ordnung und Sicherheit

Adresse
Schloßgasse 19
99428 Isseroda
WWW
Grammetal
Bemerkung: Hier ist das Ortsrecht der Gemeinde abrufbar.
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Hinweis:

  • Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen.

Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110

  • nur mit Terminvereinbarung

Montag 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 10:00 Uhr

Standesamt Berlstedt

Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg
Tel. 036452 / 78517 o. 78527

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag  07:30 - 10:30 Uhr
 

Verkehrsanbindung
233
Gebäudezugänge
Sonstiges

nur Objekt Schloßgasse 19 mit Rollstuhl erreichbar!

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Anzeige einer Veranstaltung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung... - (Thüringen)