Zuständigkeitsfinder
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie die Veranstaltung der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Veranstaltungen genügt eine einmalige Anzeige.
In folgenden Fällen benötigen Sie eine Erlaubnis:
- die erforderliche schriftliche Anzeige wurde nicht fristgemäß spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erstattet,
- es handelt sich um eine motorsportliche Veranstaltung oder
- die Veranstaltung findet in nicht dafür bestimmten Anlagen statt und es sollen mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Veranstaltungsanzeige bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde nicht notwendige Anzeigen und Genehmigungen bei anderen Behörden ersetzt.
An wen muss ich mich wenden?
Bei motorsportlichen Veranstaltungen müssen Sie zusätzlich auch einen Antrag auf Genehmigung beim zuständigen Landratsamt stellen.
Zuständige Stelle
Die Veranstaltungsanzeige muss bei der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung erfolgen, auf deren Gemeindegebiet Ihre Veranstaltung stattfinden soll. Gegebenenfalls liegt die Zuständigkeit auch bei einer Verwaltungsgemeinschaft beziehungsweise einer erfüllenden Gemeinde. Bitte erfragen Sie dies bei der örtlich zuständigen Gemeinde.
Wenn Sie eine motorsportliche Veranstaltung durchführen möchten, wenden Sie sich bitte nach der Anzeige bei der Gemeinde zusätzlich an das zuständige Landratsamt, um dort die erforderliche Genehmigung zu beantragen. Ein gesonderter Genehmigungsantrag ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie die motorsportliche Veranstaltung auf dem Gebiet einer kreisfreien Stadt durchführen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der erwarteten Teilnehmer*innen
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides beziehungsweise einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Höhe der Verwaltungskosten Kosten richten sich nach der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) und können im Einzelfall variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die öffentliche Veranstaltung muss spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigt werden.
Bitte informieren Sie sich, ob die zuständige Gemeinde in einer Ordnungsbehördlichen Verordnung oder kommunalen Satzung gegebenenfalls Sonderregelungen festgelegt hat.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch; Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
Anträge / Formulare
Formular: ja
Onlineverfahren: möglich
Schriftform erforderlich: ja
Was sollte ich noch wissen?
Die Anzeige bzw. Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung ersetzt nicht weitere erforderliche Anzeigen beziehungsweise Genehmigungen anderer Fachgesetze, zum Beispiel:
- verkehrsrechtliche Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung – StVO
- straßenrechtliche Genehmigungen nach dem Thüringer Straßengesetz
- Sperrzeitenverkürzung nach dem Thüringer Gaststättengesetz
- Ausnahmegenehmigung nach dem Thüringer Sonn- und Feiertagsgesetz
- nach Jugendschutzgesetz;
- Anmeldung bei der GEMA
- nach der Gewerbeordnung - GewO
- nach Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (zum Beispiel bei Traditionsfeuer)
Die zuständigen Stellen können im Einzelfall zur Gefahrenabwehr Anordnungen zur Veranstaltung treffen, Auflagen erteilen bzw. die Veranstaltung untersagen.
Unterstützende Institutionen
Die örtlich zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft bzw. erfüllende Gemeinde sowie im Falle einer motorsportlichen Veranstaltung das örtlich zuständige Landratsamt.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
24.06.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Gemeinde Grammetal - Ordnung und Sicherheit
Adresse
99428 Isseroda
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Hinweis:
-
Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen.
Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110
- nur mit Terminvereinbarung
Montag 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 10:00 Uhr
Standesamt Berlstedt
Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg
Tel. 036452 / 78517 o. 78527
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Verkehrsanbindung
Gebäudezugänge
Sonstiges
nur Objekt Schloßgasse 19 mit Rollstuhl erreichbar!
Mitarbeiter*innen
Frau Ehrhard
Adresse
99428 Isseroda
Telefon
+49 3643 831141Fax
+49 3643 831130Mobiltelefon
+49 174 334311WWW
GrammetalPosition
Abteilung
Raum
- Grammetal:
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
- Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
- Baumfällgenehmigung beantragen
- Brand- und Katastrophenschutz: Ehrenamtliche Tätigkeit
- Fischereischein Ausstellung beantragen
- Fundsachen
- Kfz: Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeit anzeigen
- Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen
- Standplatzgenehmigung
- Straßenreinigung
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Verkehrsordnungswidrigkeiten
Herr Scharf
Adresse
99428 Isseroda
Telefon
+49 3643 831140Fax
+49 3643 831130Mobiltelefon
+49 174 3343110WWW
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