Zuständigkeitsfinder
Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:
-
Verkaufswagen/Verkaufsstände
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Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
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Informationsstände
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Werbeaufsteller/Werbetafeln
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Tische/Stühle
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Fahrradständer
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Plakatierung
Antragsinhalt:
- In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Inhalt der Erlaubnis:
- Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
- Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
An wen muss ich mich wenden?
In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Anträge / Formulare
Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
06.09.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Gemeinde Grammetal - Ordnung und Sicherheit
Adresse
99428 Isseroda
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Hinweis:
-
Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen.
Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110
- nur mit Terminvereinbarung
Montag 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 10:00 Uhr
Standesamt Berlstedt
Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg
Tel. 036452 / 78517 o. 78527
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Verkehrsanbindung
Gebäudezugänge
Sonstiges
nur Objekt Schloßgasse 19 mit Rollstuhl erreichbar!
Mitarbeiter*innen
Frau Ehrhard
Adresse
99428 Isseroda
Telefon
+49 3643 831141Fax
+49 3643 831130Mobiltelefon
+49 174 334311WWW
GrammetalPosition
Abteilung
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- Verkehrsordnungswidrigkeiten
Herr Scharf
Adresse
99428 Isseroda
Telefon
+49 3643 831140Fax
+49 3643 831130Mobiltelefon
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Formulare
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
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