Zuständigkeitsfinder
Handwerksrolle: Eintragung in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (Anlage B Handwerksordnung)
Leistungsbeschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe betreibt, wird in das Verzeichnis nach Anlage B Abschnitt 1 oder Abschnitt 2 zur Handwerksordnung eingetragen. Es bedarf hierzu keiner Vorlage fachlicher Qualifikationen. Als Bescheinigung über die Eintragung werden Handwerks- bzw. Gewerbekarten ausgestellt. Die Eintragung ist gebührenpflichtig.
Elektronische Antragstellung
Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.
An wen muss ich mich wenden?
An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Handwerkskammer Erfurt: www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer für Ostthüringen: www.hwk-gera.de
Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de
Die vorherige Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch ist zweckmäßig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, der zulassungsfreien Handwerke sowie der handwerksähnlichen Gewerbe (ausgefüllt und unterschrieben)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen)
- Personalausweis
- gültige Aufenthaltsgenehmigung für Bürger aus dem europäischen Ausland
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren regeln sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Monate§ 10Abs. 1 HwO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, der zulassungsfreien Handwerke sowie der handwerksähnlichen Gewerbe
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Handwerksordnung (Anlage B)
- Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B)
Fachlich freigegeben durch
Handwerkskammer
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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