Kommunale Ausländer- und Integrationsbeauftragte

Leistungsbeschreibung

Kommunale Ausländer- und Integrationsbeauftragte sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten Fürsprecher der Ausländer in der Region und treten für deren Rechte ein. Daraus erwächst eine vermittelnde Funktion zwischen Ausländern und Behörden und auch zwischen der deutschen Bevölkerung. Aus integrationspolitischen Gründen sind die kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten inzwischen zuständig für alle Menschen mit Migrationshintergrund, die Integrationshilfen benötigen und von der Bevölkerung als Zugewanderte bzw. Fremde wahrgenommen werden. Die Beauftragten haben selbst kein Weisungsrecht. Die Zusammenarbeit mit den Ämtern und Behörden erfolgt auf Vertrauensbasis.

Sie bearbeiten Anfragen der in- und ausländischen Bevölkerung zu Ausländerfragen und beraten Einzelpersonen in den damit zusammenhängenden Fragen, sofern diese nicht von Beratungsstellen der freien Träger gelöst oder bearbeitet werden können. Sie wirken nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen, soweit sie Ausländer betreffen, entgegen.

Die Ausländer- und Integrationsbeauftragten sind Kontaktpersonen für gesellschaftliche Gruppen (Vereine, Kirchen, Gewerkschaften, Sozialverbände, Ausländerbeiräte) und nehmen ihnen gegenüber koordinierende Aufgaben wahr. Die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben sind freiwillige Leistungen der Gebietskörperschaft im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Gesetzliche Vorgaben beziehen sich lediglich auf den Vertrauensschutz, die für ihre Arbeit mit dem Personenkreis erforderlich ist. Zu Mitteilungen über diesen Personenkreis sind Ausländer- und Integrationsbeauftragte nur verpflichtet, soweit dadurch die Erfüllung der eigenen Aufgaben nicht gefährdet wird.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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