Brandschutz

Leistungsbeschreibung

Aufgabenträger sind

  • die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
  • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes und
  • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe.

Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -funktechnik sowie zum Neubau/ Umbau von Feuerwehrhäusern.

Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.

Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr").

Werkfeuerwehr: Für Betriebe oder sonstige Einrichtungen mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 230, die Aufstellung einer Werkfeuerwehr mit haupt- und/ oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen. Die Betriebe oder Einrichtungen tragen die Kosten für die Werkfeuerwehr.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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