Zertifizierungsdiensteanbieter - Anzeige des Betriebs

Leistungsbeschreibung

Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus und werden auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Sie finden die Liste der Zertifizierungsdiensteanbieter dort im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Zertifizierungsdiensteanbieter".

Für den Betrieb eines solchen Zertifizierungsdienstes müssen Sie keine Genehmigung einholen, jedoch die Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen und nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für den Betrieb erfüllen.
Wenn Sie ein Gütezeichen für Ihre Zertifizierungsdienste erhalten möchten, können Sie sich freiwillig als Zertifizierungsdiensteanbieter akkreditieren lassen.

Voraussetzungen

Einen Zertifizierungsdienst darf nur betreiben, wer die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und Deckungsvorsorge besitzt.
Des Weiteren müssen Sie gewährleisten, dass Sie die Anforderungen gemäß Signaturgesetz und Signaturverordnung in folgenden Bereichen erfüllen werden:

  • Erfüllung der Pflichten von Zertifizierungsdiensteanbietern
  • Ausgestaltung des Inhalts von qualifizierten Zertifikaten
  • Gültigkeitsdauer von qualifizierten Zertifikaten

Verfahrensablauf

Die Anzeige müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie muss handschriftlich unterschrieben sein oder mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Dokuments vorgenommen werden. Die Anzeige muss Namen und Anschrift des Zertifizierungsdiensteanbieters sowie die Namen der gesetzlichen Vertreter enthalten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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