Kraftfahrzeugkennzeichen - Oldtimerkennzeichen H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen

Leistungsbeschreibung

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung). Diese Fahrzeuge dürfen nur zur Darstellung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und für private Zwecke verwendet werden, eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

Voraussetzungen, um als Oldtimerfahrzeug zugelassen zu werden:

  • erstmals vor mindestens 30 Jahren zugelassen
  • Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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