Bauartzulassung für Spielgeräte

Leistungsbeschreibung

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- und Warenspielgeräte) dürfen nur gewerblich aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat. Diese Zulassung müssen Sie als Hersteller des Spielgeräts beantragen.

Hinweis: Zulassungen können befristet oder mit weiteren Auflagen verbunden erteilt werden.

Die Zulassung ist zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn

  • nachträglich Versagensgründe bekannt werden oder
  • der Antragssteller zugelassene Spielgeräte an den im Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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