Zuständigkeitsfinder
Radioaktive Stoffe: Beförderung als freigestellte Versandstücke
Leistungsbeschreibung
Radioaktive Stoffe dürfen unter bestimmten Voraussetzungen als freigestellte Versandstücke befördert werden. Freigestellt sind Versandstücke z. B. dann, wenn sie radioaktive Stoffe in begrenzten Mengen enthalten, das heißt die Aktivität je Versandstück die in Spalte 4 der Tabelle 2.2.7.7.1.2.1 ADR aufgeführten Grenzwerte - unter Beachtung der Summenformel - nicht übersteigt (UN 2910).
Eine Anzeige gegenüber der Behörde ist bei Einhaltung der Voraussetzungen nicht erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Beförderungspapier nach UN 2910 muss während des Transports im Fahrzeug mitgeführt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Beim Transport freigestellter Versandstücke werden keine besonderen Anforderungen an die mit der Durchführung betrauten Personen gestellt.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
27.12.2017
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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