Kraftfahrzeug Feinstaubplakette erhalten (Grüne Umweltplakette)

Leistungsbeschreibung

Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Die Einrichtung von Umweltzonen ist eine Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sollen die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung verringern.

In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette (Umweltplakette) erwerben.

Die Zuordnung der Schadstoffgruppen ist in der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt.

Die Verordnung gilt für alle Kraftfahrzeuge der Klasse M (Pkw/ Wohnmobile) und N (Lkw), unabhängig von der Antriebsart (Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und Elektroantrieb).

Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.

Die Plaketten in den Farben Rot, Gelb und Grün entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe:

  • Grüne Plakette = Schadstoffgruppe 4:
    • Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen
  • Gelbe Plakette = Schadstoffgruppe 3:
    • Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
    • Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 34, 44, 54, 70, 71
  • Rote Plakette = Schadstoffgruppe 2:
    • Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 25 bis 29, 35, 41, 71
    • Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61
  • Keine Plakette = Schadstoffgruppe 1:
    • Fahrzeugen mit schlechterer Einstufung kann gar keine Plakette zugeteilt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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