Abfallrecht

Leistungsbeschreibung

Das Abfallrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen zum Thema Abfall. Als Abfall werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden.

Gegenstände des Abfallrechts sind insbesondere:

  • die Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen,
  • die Stellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
  • Regelungen der Produktverantwortung,
  • die abfallwirtschaftliche Planung,
  • die Errichtung und der Betrieb von Deponien,
  • Nachweis- und Registerpflichten,
  • Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie
  • Fragen der Betriebsorganisation, eines Betriebsbeauftragten für Abfall.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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