Als besonders sachkundiger Versteigerer öffentlich bestellen und vereidigen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gesetzlich angeordnete öffentliche Versteigerungen (beispielsweise zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine öffentliche Bestellung. Der Eigentümer des Versteigerungsgutes hat auf den Preis und das Mindestgebot keinen Einfluss und muss sich deshalb darauf verlassen können, dass bei der Versteigerung seine Eigentumsinteressen in besonders qualifizierter Weise wahrgenommen werden. Deswegen müssen Sie nachweisen, dass Sie besondere fachliche Kenntnisse und ein hohes Maß an persönlicher Zuverlässigkeit besitzen.

Als öffentlich bestellter Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen.

Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränkt werden, soweit für diese ein Bedarf an Versteigererleistungen besteht. Sie kann auch inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen 
verbunden werden. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Die Bestellung kann nur für Sie als natürliche Person und nicht für ein Unternehmen beantragt werden. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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