Tiere: Erlaubnis für gewerbsmäßige Zucht, Haltung, Handel und weitere Tätigkeiten

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerbsmäßig betreiben möchten:

  • Zucht, Haltung von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere und Gehegewild
  • Handel mit Wirbeltieren
  • Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs
  • Zurschaustellung von Tieren und Tiere für solche Zwecke zur Verfügung stellen
  • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
  • Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter anleiten

Diese Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie

  • Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten
  • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, halten
  • Hunde zu Schutzzwecken für Dritte ausbilden, hierfür Einrichtungen unterhalten
  • Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermittelnTierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen
  • Wirbeltiere oder Kopffüßer, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, halten oder züchten
  • Wirbeltieren zur Entnahme von Organen und Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken halten oder züchten

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.