Zuständigkeitsfinder
Fluglehrer - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
- Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
- Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
Elektronische Antragstellung
Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes oder an das Luftfahrt-Bundesamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)
Welche Gebühren fallen an?
35,00 Euro bis 380,00 Euro
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Stellen Sie einen formlosen Antrag.
Unterstützende Institutionen
Flugschulen und Luftsportvereine
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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