Zuständigkeitsfinder
Fahrschule Zweigstelle - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen dieser Fahrschule betreiben, benötigen Sie eine Zweigstellenerlaubnis.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und wenn nach den Umständen, insbesondere wegen der Anzahl der Zweigstellen oder ihrer räumlichen Entfernung, gewährleistet ist, dass der Inhaber der Fahrschulerlaubnis oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs seinen Pflichten nachkommen kann. Die Anzahl der Zweigstellen soll drei, bei Gemeinschaftsfahrschulen pro Gesellschafter zwei, nicht übersteigen.
Die räumliche Entfernung darf bei bis zu zwei Zweigstellen 25 km und bei drei Zweigstellen 20 km nicht überschreiten.
Elektronische Antragstellung
Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrlehrerschein
- ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
- eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung der Zweigstellenerlaubnis einschließlich der Ausfertigung einer Erlaubnisurkunde fallen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 84,40 Euro an. Hinzu kommen 140,00 Euro für die Überprüfung vor Ort und 7,70 Euro für die Eintragung im Fahrlehrerschein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 – 4 Wochen (einschließlich Prüfung vor Ort).
Anträge / Formulare
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Die notwendigen Vordrucke sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt erhältlich.
Was sollte ich noch wissen?
Zu empfehlen ist vor Antragstellung ein persönliches Gespräch im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Eine Zweigstelle kann nicht einen anderen Namen tragen als die Fahrschule (Hauptstelle). An den Namen der Hauptstelle wird nur das Kürzel „Zweigstelle (Ort der Zweigstelle)“ angefügt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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