Diätassistent/in: Berufsbezeichnung - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ bzw. „Diätassistent“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Diätassistenten bestanden.
  • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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