Berufskraftfahrer Fortbildung - Eintragung in die Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in der Fahrerlaubnis als Nachweis der erforderlichen Weiterbildung.

Zur Weiterbildung müssen Sie einen Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen. Sie erhalten zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung; eine Prüfung wird nicht durchgeführt.

Voraussetzungen für den Eintrag:

  • Sie sind Bürger der EU oder eines EWR-Staates oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
  • Sie sind Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
  • Sie haben eine Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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