Eintragung in das EMAS-Register beantragen

Leistungsbeschreibung

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument hilft Organisationen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die Einführung von EMAS ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.


EMAS beginnt mit einer Bestandsaufnahme, der sogenannten Umweltprüfung und führt über die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (Abläufe, Organisation, Verantwortlichkeiten) mit Dokumentation bis zur Erstellung einer Umwelterklärung.

Ein zugelassener Umweltgutachter überprüft zum Abschluss das eingeführte System und die Informationen in der Umwelterklärung.

Ist diese Begutachtung positiv, erfolgt abschließend die Registrierung durch die zuständige IHK oder Handwerkskammer. Nach Eintragung in das EMAS-Register darf Ihre Organisation das EMAS-Logo tragen.

Die Registereintragung gilt für drei Jahre, bei kleinen Organisationen vier Jahre. Sie muss anschließend verlängert werden. Um die Registrierung zu behalten, muss Ihre Organisation jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorlegen.

EMAS (englische Abkürzung für Eco-Management and Audit Scheme) ist ein von den Europäischen Gemeinschaften entwickeltes Instrument für Unternehmen und andere Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.

Registrierungsfragen sind in Deutschland gesetzlich über das Umweltauditgesetz (UAG) geregelt. Nachdem ein Unternehmen ein Umweltmanagementsystem eingeführt hat, wird es anschließend von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter geprüft. Diesen Vorgang nennt man Validierung. Sind alle Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllt, erklärt der Umweltgutachter die Umwelterklärung für gültig. Die so geprüfte Organisation kann sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer in das EMAS-Register eingetragen lassen. Die Eintragung erfolgt unter der Voraussetzung, dass kein Verstoß gegen einschlägige Umweltvorschriften vorliegt. In das Register wird eingetragen, an welchen Standorten die Organisation ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung betreibt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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