Zuständigkeitsfinder
Eintragung in das EMAS-Register beantragen
Leistungsbeschreibung
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument hilft Organisationen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die Einführung von EMAS ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
EMAS beginnt mit einer Bestandsaufnahme, der sogenannten Umweltprüfung und führt über die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (Abläufe, Organisation, Verantwortlichkeiten) mit Dokumentation bis zur Erstellung einer Umwelterklärung.
Ein zugelassener Umweltgutachter überprüft zum Abschluss das eingeführte System und die Informationen in der Umwelterklärung.
Ist diese Begutachtung positiv, erfolgt abschließend die Registrierung durch die zuständige IHK oder Handwerkskammer. Nach Eintragung in das EMAS-Register darf Ihre Organisation das EMAS-Logo tragen.
Die Registereintragung gilt für drei Jahre, bei kleinen Organisationen vier Jahre. Sie muss anschließend verlängert werden. Um die Registrierung zu behalten, muss Ihre Organisation jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorlegen.
EMAS (englische Abkürzung für Eco-Management and Audit Scheme) ist ein von den Europäischen Gemeinschaften entwickeltes Instrument für Unternehmen und andere Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.
Registrierungsfragen sind in Deutschland gesetzlich über das Umweltauditgesetz (UAG) geregelt. Nachdem ein Unternehmen ein Umweltmanagementsystem eingeführt hat, wird es anschließend von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter geprüft. Diesen Vorgang nennt man Validierung. Sind alle Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllt, erklärt der Umweltgutachter die Umwelterklärung für gültig. Die so geprüfte Organisation kann sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer in das EMAS-Register eingetragen lassen. Die Eintragung erfolgt unter der Voraussetzung, dass kein Verstoß gegen einschlägige Umweltvorschriften vorliegt. In das Register wird eingetragen, an welchen Standorten die Organisation ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung betreibt.
Verfahrensablauf
Die Eintragung in das EMAS-Register ist der abschließende Schritt zur Einführung von EMAS in Ihrer Organisation:
- Ihre Organisation muss zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Diese dient der Feststellung, welche Auswirkungen Ihre Organisation auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung muss Ihre Organisation eine Umwelterklärung abgeben.
- Von der Deutschen Akkreditierungs und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene, unabhängige Umweltgutachter prüfen die Umwelterklärung und die Umsetzung der EMAS-Anforderungen in der Organisation.
- Nach der Validierung müssen Sie die Eintragung ins EMASRegister bei der für Ihre Organisation zuständigen Kammer (IHK/HWK) beantragen.
- Die Kammer prüft Ihre Unterlagen. Sie informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern.
- Wenn es keine negative Rückmeldung der unteren Umweltschutzbehörde gibt, teilt die Kammer Ihrer Organisation eine Registriernummer zu.
- Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMASLogo für die Dauer der Registrierung zu nutzen. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre für kleine Organisationen.
- Zur Aufrechterhaltung müssen Sie der Registrierungsstelle jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die für Sie regional zuständige EMAS-Registrierungsstellen finden Sie im Verzeichnis der EMAS-Registrierungsstellen
Für die Führung des Registers in Thüringen sind die Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera sowie die Handwerkskammer für Ostthüringen Gera zuständig. Bei Eintragung einer Organisation mit mehreren an EMAS teilnehmenden Standorten bestimmt sich die Register führende Stelle nach dem Hauptsitz der Organisation.
Zuständige Stelle
Die für Sie regional zuständige EMAS-Registrierungsstellen finden Sie im Verzeichnis der EMAS-Registrierungsstellen
Voraussetzungen
- Durchführung einer Umweltprüfung durch die Organisation
- Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
- Veröffentlichung einer Umwelterklärung
- Erfolgte Überprüfung von Managementsystem und Umwelterklärung durch einen zugelassenen Gutachter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die durch einen zugelassenen Umweltgutachter für gültig erklärte Umwelterklärung
Welche Gebühren fallen an?
Orientieren sich an:
- den Kostensätzen der Umweltgutachterin oder Umweltgutachter und
- den Gebührensätzen der zuständigen Kammern, die für die Eintragung ins EMAS-Register zuständig sind
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 3 - 4 JahreDer EMAS-Registereintrag ist für drei Jahre, bei kleinen Organisationen bis zu vier Jahre gültig.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 6 - 8 WochenDie Prüfung der Ersteintragung durch die Kammer dauert einschließlich der vorgesehenen Behördenabfrage durchschnittlich sechs bis acht Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Eintragung oder Nicht-Eintragung in das EMAS-Register entnehmen.
Anträge / Formulare
- Formulare: EMASRegistrierungsformular Ihrer Registrierungsstelle
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen zu EMAS finden Sie auf der EMAS-Infoseite
Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie auf der Seite des EMAS-Registers
Fachlich freigegeben durch
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
;Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
08.10.2020;07.11.2011
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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