Zuständigkeitsfinder
Wirtschaftssachverständige - öffentlich bestellen/vereidigen
Leistungsbeschreibung
Als vereidigte/öffentlich bestellte Wirtschaftssachverständige arbeiten ausschließlich Wirtschaftsexperten wie zum Beispiel Betriebswirte. Diese können aufgrund ihrer Sachkenntnis und Erfahrung in Wirtschaftsfragen Stellung beziehen. Ihre Aufgabe ist es, einen Sachverhalt unparteiisch und unabhängig vom Auftraggeber zu beurteilen. Somit wird die notwendige Objektivität gewährleistet, die auch häufig vor Gericht Bestand hat. Ein von einem vereidigten Wirtschaftssachverständigen erstelltes Gutachten ist in der Regel für alle Seiten verbindlich.
Vereidigte/ öffentlich bestellte Wirtschaftssachverständige müssen ihre Sachkunde in einer Prüfung nachweisen.
Elektronische Antragstellung
Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die jeweilige Industrie- und Handelskammer.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK erhoben.
Rechtsgrundlage
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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