Auskunft aus dem Vereinsregister

Leistungsbeschreibung

Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der in das Vereinsregister eingetragenen Vereine jederzeit für Dritte leicht feststellbar zu machen und damit die Sicherheit im Rechtsverkehr zu erhöhen. Durch eine Auskunft können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt. Auch der Vereinsname, Sitz des Vereins und der Tag der Satzungserrichtung sind recherchierbar. Auskunft aus dem Vereinsregister kann Jedermann erhalten. Von den Vereinsregistereintragungen können Sie sich Abschriften durch das Amtsgericht anfertigen lassen, die bei Bedarf auch beglaubigt werden können. Die Recherche im Vereinsregister können Sie bequem über das Internet bewerkstelligen.

Für darüberhinausgehende Anliegen wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht. Dieses können Sie gerne hier recherchieren:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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