Zuständigkeitsfinder
Straßenpersonenverkehr: Nachweis der fachliche Eignung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Dazu müssen Sie Kenntnisse in verschiedenen Sachgebieten nachweisen:
- Recht (für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht)
- Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
- Regelung für Personenkraftverkehrsdienste
- Technische Normen und technischer Betrieb
- Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
- Grenzüberschreitende Personenbeförderung.
Die Sachkenntnisse müssen Sie durch eine Prüfung, durch einen geeigneten Berufsabschluss oder durch eine leitende Tätigkeit in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen nachweisen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Fachlich freigegeben durch
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Fachlich freigegeben am
18.06.2018
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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