Zuständigkeitsfinder
Prüfungs- und Bescheinigungsstelle nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung anerkennen
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Arbeiten, wie die Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung an Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen), an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Brandschutzeinrichtungen, sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit.
Sind mehrere Bundesländer bei der Zertifizierung von Unternehmen betroffen, wird die Antragstellung am Hauptsitz des Unternehmens empfohlen, jedoch können Zweigniederlassungen im Freistaat Thüringen auch hier ihren Antrag stellen.
Voraussetzungen
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und sachkundiges Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.
- Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
- Inhalte des Lehrgangs,
- Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
- gegebenenfalls Prüfungsordnung,
- gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
- Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
- gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.
Ausnahme: Innerhalb von 3 Jahren nach einer Unternehmenszertifizierung kann bei Umfirmierung (neuer Unternehmensname, neue Firmenadresse etc.) eine neue Zertifizierung formlos (ggf. mit Auszug aus dem Handelsregister) beantragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsgebühren für eine Unternehmensregistrierung beträgt 250 – 1.250 Euro je nach Größe des Betriebs, Anzahl der Personalzertifikate und Aufwand zur Prüfung der Unterlagen und Erstellung der Bescheinigung.
Bei Umfirmierung innerhalb von 3 Jahren nach der Unternehmenszertifizierung gilt für die erneute Zertifizierung eine reduzierte Gebühr von 125,- Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anerkennung als Prüf- und Bescheinigungsstelle muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Die Notwendigkeit einer Sachkundebescheinigung betrifft die Ausübung folgender Tätigkeiten:
- Tätigkeiten an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen,
- Tätigkeiten an ortsfesten Brandschutzsystemen,
- Tätigkeiten an Kühllastfahrzeugen und – anhängern
- Tätigkeiten an Schaltanlagen
- Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.
Die Sachkundebescheinigung wird nach einer entsprechenden Prüfung oder Anerkennung eines Abschlusszeugnisses eines Ausbildungsganges, welcher den in der jeweiligen Durchführungsverordnung der EU-Kommission genannten Anforderungen entspricht, durch Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Handwerksinnung ausgestellt.
Entsprechende Prüfungen können auch bei (kommerziellen) Fortbildungseinrichtungen abgelegt werden, die behördlich anerkannt sind.
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch
TMUEN
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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